Update: Aufgrund von Feedback von Schwimmerinnen und Schwimmern, wird die Abgabefrist ab 2024 von 31. März zu 30. September geändert. Wer bereits für das laufenden Jahr ein Attest abgegeben hat, muss erst wieder im folgenden Jahr.
Auch diese Jahr wird bis zum 30. September für alle minderjährigen Schwimmer im 25-Meter-Becken ein Sportärztliches Attest benötigt.
Das Formular kann jederzeit vom Übungsleiter erfragt oder unter folgendem Link selber ausgedruckt werden: