Verein
Im Jahre 2005 feierte der PostSV Weilheim sein 50 jähriges Gründungsjubiläum.
Nachfolgend die Historie unseres Vereins aus dem Vereinsjournal zum Gründungsjubiläum.
Die Entstehung und die Geschichte der Radsportabteilung ist in dieser Historie nicht berücksichtigt. Sie wird auf den Seiten des Radsportes ausführlich dargestellt.
Die ersten 25 Jahre aus Protokollen und vom Hörensagen.
Bereits 1950 fanden sich beim Postamt Weilheim die Fußballer zusammen und spielten als Postlermannschaft Freundschaftsspiele und bei Behördenturniere.
Aus dem Archiv: die Weilheimer Postler-Mannschaft von 1950
Staricha, Bäumle Fritz, Hefele Erwin, Schnaderbeck Ernst, Schmid Korbinian,
Gehring Albert, Mayr Sepp, Schmeckenbecher Hans,
Abenthum Anton, Rieger Franz, Sailer Helmut
Das sportliche Interesse bei den Postlern schloss bald Tischtennis und Faustball mit ein. Als der Postamtsleiter- bei der OPD München einen Zuschuss für Tischtennisplatten für die Kollegen beantragte, wurde er darauf hingewiesen, dass er als Leiter eines richtigen Sportvereins mit Zuschüssen rechnen könnte. So wurde am 9.November 1955 im Hotel Vollmann der Post SV-Weilheim gegründet.
Zum Vorstand wurden gewählt:
1. Vereinsvorsitzender: Richard Bezner
2. Vereinsvorsitzender: Helmut Sauer
Schriftführer : Franz Rieger
Kassier: Anton Abenthum
Mit Fußball, Faustball und Tischtennis begann nun der offizielle Sportbetrieb beim PostSV-Weilheim Freundschaftsspiele und Teilnahme an den OPD-Bezirksmeisterschaften standen auf dem Programm. Besonders bemerkenswert ist aus dieser Zeit eine enge sportliche Freundschaft mit dem PostSV-Dorfen, die mit vielen sportlichen Wettkämpfen und geselligen Stunden gelebt wurde. Kegeln, Eisstockschießen und Schach erweiterten die sportlichen Aktivitäten, die speziell bei den beliebten OPD-Bezirksmeisterschaft mit Wettkämpfen ihre Höhepunkte hatten. Die Zahl der Vereinsmitglieder stieg langsam auf die fünfzig.
1966 wurde ein neuer Vereinsvorstand gewählt:
1. Vorsitzender Hermann Horstknepper
2. Vorsitzender Robert Ziegler
Schriftführer Heinrich Gröbmüller
Kassier Franz Kanka
Sportwart Franz Rieger
Die Zahl der Vereinsmitglieder stieg auf 60 als der Schwimmsport im Schwimmbad im Wohnstift in Dießen aufgenommen wurde. Die erheblichen Kosten für die Badbenutzung und die Kosten für die Benutzung des Sportplatzes am Büchlerheim wurden durch Zuschüsse der APV (Arbeitsgemeinschaft der Postsportvereine) gemildert.
1972 verstarb der 2. Vorsitzende Robert Ziegler plötzlich und hinterließ eine große Lücke.. Als Allroundsportler war er als Tischtennisspieler, Fussballer und Bergsteiger sehr aktiv. Er organisierte Skiausflüge zum Hochzeiger und auch die ersten Fahrten zu Theaterbesuchen (z.B. Augsburg am roten Tor). Seine Frau Monika führte dann die Theaterfahrten fort und Margot Wolf organisierte die Skiausflüge. Herr Balthasar Antesberger übernimmt kurzfristig die Funktion des 2. Vorsitzenden. Margot Wolf übernimmt von Heinrich Gröbmüller die Funktion als Schriftführerin. In der regulären Mitgliederversammlung wird Martin Blattenberger als 2. Vereinsvorsitzender gewählt.
In Weilheim wird die Jahnhalle und das Schwimmbad gebaut und ein zähes Ringen um die Belegung beginnt. Die Abteilung Freizeit- und Familiensport beginnt in der Ammerschule mit Mutter- und Kind-Turnen (Anneliese Dürner). Bei der Mitgliederversammlung 1975 im Naturfreundehaus wird ein neuer Vereinsvorstand gewählt.
1. Vorsitzender Anton Koch
2. Vorsitzender Martin Blattenberger
Schriftführer Margot Wolf
1. Kassier Franz Kauka
2. Kassier Kurt Sebetowsky
Sportwart Hans Stelzl
Vereinsjugendleiter Hans Schuhmann.
Aus dem Jahresbericht:
Die Gründung des Fernmeldeamtes Weilheim hat den Sportbetrieb belebt. Die Sportarbeit konnte im Verein aktiver und erfolgreicher gestaltet werden. Leider sind die sportlichen Trainingsmöglichkeiten sehr eingeschränkt, da die Stadt Weilheim alle Rechte für den Sportbetrieb (Hallenbelegung, Plätze) dem TSV Weilheim übertragen hat. Die Verbundenheit der Sportler wurde durch die Kulturarbeit (Theater, Konzerte) und Neugründung der Familiensportabteilung (Wandern, Freizeit) weiter gefördert.
341 Mitglieder – Schwimmen die größte Abteilung.
20-Jahrfeier am 10. Oktober 1975 im Oberbräu.
Im folgenden Jahr konnte Einigung über die Benutzung des Sportplatzes an der Pollinger Str. erreicht werden. So konnte der Trainingsbetrieb zum Erringen des Sportabzeichens begonnen werden. Die Mitgliedsbeiträge wurden nach intensiver Diskussion nach den Vorgaben des BLSV erhöht. Bei den Vorstandswahlen 1978 wurden Anneliese Ellmer und Heinrich Gröbmüller als Kassenwarte gewählt. Die Positionen im Vereinsausschuß waren einem ständigen Wechsel unterworfen, der abteilungsbedingt vom lebhaften Sportbetrieb geprägt war.
Im Juni 2021 wurde der Vorstand in seiner Zusammensetzung in der Jahreshauptversammlung für drei Jahre neu gewählt.
Georg Friedl Mitglied seit: 1984 1. Vorsitzender Übungsleiter Konditionstrainin |
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Wolfgang Mrazek Mitglied seit: 2011 2. Vorsitzender |
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Margot Brönauer Mitglied seit: 1982 1. Schriftführerin |
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Brigitte Graf-Reitmair Mitglied seit: 1971 2. Schriftführerin |
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Michaela Zach Mitglied seit: 1976 1. Kassierin |
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Lorenz Kleber Mitglied seit: 2008 2. Kassier |
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Regine Seitzinger Mitglied seit: 1986 Revisor |
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Peter Unold Mitglied seit: 1988 Revisor |
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Mitglied beim PostSV Weilheim e.V. werden
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Aufnahme beim Übungsleiter
Sie lassen sich vom Übungsleiter einen Aufnahmeantrag geben, füllen ihn aus, geben ihn beim Übungsleiter ab oder senden ihn an folgende Adresse:
Post-SV Weilheim
Postfach 1503
82355 Weilheim
2. Aufnahmeantrag als PDF
Sie laden sich den Aufnahmeantrag als PDF herunter, drucken ihn aus und senden ihn ausgefüllt an folgende Adresse :
Post-SV Weilheim
Postfach 1503
82355 Weilheim
Dies sind unsere Vereinsbeiträge:
Grundbetrag | Zusatzbeitrag je Abteilung | |
Erwachsene | Kinder | |
4,00 €/Monat 48,00 €/Jahr | 2,50 €/Monat 30,00 €/Jahr | 1,00 €/Monat 12,00 €/Jahr |
Der Vereinsbeitrag wird als Jahresbeitrag im März von ihrem Konto abgebucht.
Familienbeitrag
Wenn beide Eltern Vereinsmitglieder sind, so sind die Kinder bis zum 18. Lebensjahr vom Grundbeitrag befreit.
Neue Anschrift? Neues Konto? Adressänderung?
Bitte melden Sie jede Änderungen umgehend an unsere Geschäftsstelle. Sie vermeiden dadurch unnötige Kosten für Porto und Rücklastschriften und entlasten unsere ehrenamtlichen Helferinnen in der Geschäftsstelle.
Vielen Dank !
SATZUNG DES POST-SV-WEILHEIM e.V.
1. Name, Zweck, Sitz
2. Eintritt
3. Austritt und Ausschluß
4. Beitrag
5. Vereinsorgane
6. Vorstand
7. Vereinsrat
8. Mitgliederversammlung
9. Abteilungen
10. Geschäftsordnung
11. Protokollierung der Beschlüsse
12. Wahlen
13. Auflösung des Vereins
14. Haftung
Präambel
Es mag im Frühjahr 1948 gewesen sein, als unter den jüngeren Kollegen des Postamtes Weilheim der Gedanke geboren wurde, eine Fußballmannschaft, die „Postlerelf“, ins Leben zu rufen. Die Verwirklichung der Idee übernahmen die Kollegen Rieger, Sauer und Abenthum.
Bei einer Versammlung am 09.11.1955 im Hotel Vollmann beschlossen die Postsportler eine Vereinssatzung und gründeten damit den Postsportverein Weilheim.
Der Gründungszweck war Besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Deutschen Bundespost, sowie deren Familienmitgliedern, ein Sportangebot zu vermitteln.
§ 1 Name. Zweck, Sitz
Der Verein trägt den Namen Postsportverein Weilheim e.V.
Der Verein dient mit seinen sämtlichen Einrichtungen und seinem gesamten Vermögen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, dies sind die Pflege, Erhaltung und Förderung des Turn- und Sportwesens, Kräftigung von Geist und Körper, Anleitung zur gesunderhaltenden sportlichen Betätigung als Ausgleich für die Beanspruchung in der Arbeitswelt.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Etwaige Gewinne sind nur für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Gläubigern nur das Vereinsvermögen.
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Weilheim, Oberbayern. Die Vereinsfarben sind blau/gelb.
Das Vereinswappen ist das Wappen der Stadt Weilheim mit einem Posthorn auf blau-gelbem Untergrund. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes.
§ 2 Eintritt
Als Mitglied kann eintreten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Aufnahme die schriftliche Genehmigung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft beginnt, wenn der Vorstand der Aufnahme zugestimmt hat. Auf Verlangen wird dem Mitglied die Vereinssatzung ausgehändigt.
§ 3 Austritt und Ausschluß
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt
b) durch Ausschluß
c) durch Tod
d) durch Auflösung des Vereins
Der freiwillige Austritt ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres möglich. Er muß unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich erklärt werden.
Durch Beschluß des Vorstandes kann ein Mitglied ausgesschlossen werden, wenn es
a) trotz Mahnung innerhalb eines Jahres keinen Beitrag entrichtet,
b) sich vereinsschädigend verhält
§ 4 Beitrag
DerVereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitragseinzug wird in der Geschäftsordnung geregelt.
§5 Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der Vereinsrat
c) die Mitgliederversammlung
d) die Jugendversammlung
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. Vorsitzende (r)
2. Vorsitzende( r)
1. Schriftführer(in)
2. Schriftführer(in)
1. Kassierer(in)
2. Kassierer(in)
jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
§ 7 Der Vereinsrat
Zum Vereinsrat gehören der Vereinsvorstand
Vereinsjugendleiter(in) die beiden Kassenrevisoren(innen) die Abteilungsleiter(innen) besondere Beauftragte des Vereins (z.B.für Freizeit und Kultur und Sportwart)
Der Vereinsrat beschließt über
a) die Richtlinien für die Durchführung des gesamten Sportbetriebes
b) die Neueinrichtung weiterer und die Auflösung bestehender Sportabteilungen.
c) den Haushaltsvoranschlag
Die Vereinsjugendleitung wird in der Jugendversammlung gewählt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
a) der Vorstand oder
b) der Vereinsrat beschließt oder
c) ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich beim Vereinsvorstand beantragt.
Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt in der Vereinszeitschrift oder per Einzeieinladung mit Angabe der Tagesordnung.
Die Tagesordnung muß folgende Punkte enthalten:
a) Bericht des Vorstandes
b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind
e) Beschlußfassung über vorliegende Anträge
f) Änderung der Mitgliedsbeiträge, soweit dies erforderlich ist.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefaßt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.
Anträge können gestellt werden von:
a) dem Vorstand
b) dem Vereinsrat
c) den Vereinsmitgliedern
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein. Später eingegangene Anträge können in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn die Dringlichkeit des Antrages von der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bejaht wird. Geheime Abstimmungen erfolgen, wenn mindestens 10% der anwesenden stimmberechtigte Mitglieder es verlangen.
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
a) Entlastung des Vorstandes
b) Vereinsbeitrag
c) Änderung der Satzung
d) Anträge
In der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des Vorstandes, sowie die Revisoren gewählt. Die Vereinjugendleitung wird von der Mitgliederversammlung bestätigt.
§ 9 Abteilungen
Für die im Verein betriebenen Sportarten können durch Beschluß des Vereinsrates rechtlich unselbständige Abteilungen gebildet werden .Den Abteilungen steht nach Maßgabe der Beschlüsse des Vereinsrates das Recht zu, in ihrem eigenen Bereich sportlich tätig zu sein.
§ 10 Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird vom Vereinsrat mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsratmitgliedern beschlossen.
Änderungen der Geschäftsordnung können vom Vereinsrat ebenso vorgenommen werden.
In der Geschäftsordnung werden die Aufgaben der Vorstandsmitglieder, die Bildung von Arbeitsausschüssen sowie die Abhaltung von Versammlungen , Wahlen und Sitzungen des Vereinsvorstandes , des Vereinsrates , der Abteilungen und der Vereinsjugend geregelt.
Die Finanzordnung und die Ehrenordnung sind Teile der Geschäfts-Ordnung.
Änderungen der Geschäftsordnung können nur von Mitgliedern des Vereinsrates verlangt werden.
Für die Vereinsjugend besteht die Vereinsjugendordnung.
§ 11 Protokollieren der Beschlüsse
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Vereinsrates, der Jugend- und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter(in) und Protokollführer(in) zu unterzeichnen ist. Protokollführer(in) ist vom Versammlungsleiter(in) vor der Versammlung zu bestimmen.
§ 12 Wahlen
Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter (innen) und die Kassenrevisoren(innen) werden für 3 Jahre gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vereinsvorstandes vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist vom Vereinsrat ein neues Vorstandsmitglied für den Rest der Wahlperiode zu wählen und in der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen.
§ 13 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen. Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es der Vereinsrat mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschlossen hat
Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen gemeinnützigen Zwecken zu.
§14 Haftung
Der Verein haftet nur im Rahmen der von ihm über den BLSV abgeschlossenen Versicherungen .
Diese Satzung wurde am 10.04.2003 von der Mitglederversammlung beschlossen.
Geschäftsordung POST-SV WEILHEIM
Allgemeines
Die Geschäfte des Vereins sind entsprechend den Bestimmungen und den Beschlüssen der Vereinsorgane nach dieser Geschäftsordnung zu führen.
Vorsitzende(r)
Repräsentation des Vereins
Registergericht
Verbindung, zu Behörden, Verbänden und anderen Vereinen.
Mitgliedschaftsangelegenheiten
Ehrungen
Vereinsabzeichen
Vereinsgeschichte <
Statistik
Aktenführung
Versicherungen
Satzung
Geschäftsordnung
Finanz- und Ehrenordnung
ÜL- Verträge Ausbildung und Fortbildung
Spendenbescheinigung
Steuern und Verbandsabgaben
Beitragsberechnung und Beitragseinzug
Vereinsverwaltung über PC- Programm
Schriftverkehr
Die Akten sind nach Stoffgebieten zu trennen. In ihnen sind die zu den einzelnen Angelegenheiten gehörenden Schriftstücke nach der Zeitfolge des Eingangs zu ordnen. Jedes eingehende Schriftstück ist mit dem Eingangsvermerk zu versehen.
Soweit die Behandlung einer Angelegenheit nicht aus dem Schriftwechsel zu ersehen ist, sind Aktenvermerke anzubringen. Aufgaben in diesem Bereich können mit Vorstandsbeschluss delegiert werden.
Schriftführer (in)
Protokollierung bei Vorstands- und Vereinsratssitzungen und bei Mitgliederversammlungen Mitgliederbewegung.
Eintritt und Austritt im Vereinsverwaltungsprogramm bearbeiten Meldungen an den BLSV
Kassier(erin)
Erhebung der Einnahmen und Zahlung der Ausgaben
Finanzplanung
Jahresabschluss
Entwurf zum Haushaltsplan
Beitragseingang überwachen
Jugendleitung
Jugendarbeit im Verein fachlich und überfachlich
Jugendhaushalt des Vereins und Zuschüsse für die Jugendarbeit im Verein
Zuschüsse anderer Kostenträger zur Jugendarbeit
Organisation von Jugendveranstaltungen im Verein
Leitung der Jugendversammlung
Kontakte zu den Eltern ,Schulen und Jugendorganisationen
Vertretung im Vereinsvorstand
Der l. Vorsitzende führt die Geschäfte und ist alleine unterschriftsberechtigt.
Im Vertretungsfalle übernimmt der 2. Vorsitzende die Geschäfte und ist mit einem weiteren Vorstandsmitglied unterschriftsberechtigt.
In einem weiteren Vertretungsfall übernimmt ein Vorstandsmitglied nach Beschluss der verbliebenen Vorstandsmitglieder die Geschäfte und ist mit einem weiteren Vorstandsmitglied unterschriftsberechtigt.
Die Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluss des Vereinsrates vom 26.02.2004 in Kraft.